Zweitmeinung zur OP-Vermeidung

Die technischen Möglichkeiten der Medizin werden immer vielfältiger. Aber nicht alles, was technisch möglich ist, macht auch für jeden Patienten Sinn. Zudem ist eine Operation auch immer mit einem Risiko verbunden.

Seit Anfang 2016 hat jeder Patient einen gesetzlichen Anspruch auf das Einholen einer Zweitmeinung
vor einer geplanten Operation des Rückens oder der großen Gelenke. Daher finden Sie zunehmend Angebote für das Einholen einer Zweitmeinung vor einer solchen Operation.

Dieses Verfahren der Zweitmeinung zur OP-Vermeidung nennt sich „Integrierte Versorgung Zweitmeinung“ (IVZ). Es wird deutschlandweit in einem Netzwerk von schmerztherapeutischen Zentren in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen angeboten. Wir – das Schmerz- und Palliativzentrum Rhein-Main mit unseren beiden Praxisstandorten Wiesbaden und Frankfurt – führen dieses in Hessen durch.

Nicht alle Krankenkassen nehmen aktuell an der integrierten Versorgung teil. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob sie Ihnen die Teilnahme an diesem Verfahren ermöglicht.

Bei nicht teilnehmenden Krankenkassen sowie bei BG/Unfallversicherungen (nach einem Arbeitsunfall) oder wenn Sie privat versichert sind, hat Ihr behandelnder Facharzt die Möglichkeit, einen Einzelfallantrag zu stellen.

    IVZ – INTEGRIERTE VERSORGUNG

    Vor einer geplanten Operation am Rücken und an großen Gelenken wie z. B. Schulter, Knie oder Hüfte sollte eine interdisziplinäre Untersuchung durchgeführt werden.

    Versicherte von bestimmten Krankenkassen (z. B. Techniker Krankenkasse), bei denen in der nächsten Zeit ein operativer Eingriff an einem großen Gelenk (z. B. Hüfte, Knie oder Schultergelenk aufgrund einer fortgeschrittenen Arthrose) oder an der Wirbelsäule (z. B. wegen eines Bandscheibenvorfalls) geplant ist, können bei ausgesuchten Spezialisten eine zweite Meinung einholen.

    Oftmals ist die OP-Vermeidung durch eine interdisziplinäre konservative Therapie möglich.

    Im Zuge des Zweitmeinungs-Verfahrens erfolgt dann eine interdisziplinäre Untersuchung durch einen Schmerz-, Physio- sowie einen Psychotherapeuten, das sogenannte Screening. Uns ist es dabei wichtig, den gesamten Menschen in seiner aktuellen Situation anzuschauen, um den individuell richtigen Behandlungsweg für Sie zu finden. Hierfür benötigen wir das persönliche Gespräch und den interdisziplinären Blick auf Sie und Ihre Situation.

    Im Anschluss erhalten Sie eine kompetente Zweitmeinung durch unser spezialisiertes Team. Auf Grundlage Ihrer Untersuchungsergebnisse wägen wir individuell ab, ob eine Operation indiziert ist, ob die Regelversorgung ausreichend ist oder ob Sie von einer interdisziplinären konservativen Schmerztherapie in unseren Praxen profitieren würden.

    Werden Sie in das Programm eingeschlossen, erfolgt die zeitnahe Terminierung. Es kann dann auch entschieden werden, ob ein 3-wöchiges oder ein 12-wöchiges berufsbegleitendes Programm sinnvoll erscheint.

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    Rückenschmerzen – IVR (Integrierte Versorgung Rücken)

    Rückenbeschwerden zählen in Deutschland zur Volkskrankheit Nr.1. Oft erscheint eine Operation als letzter Ausweg. Leider birgt diese immer Risiken und bringt oft nicht den erhofften Erfolg. Patienten, bei denen in der nächsten Zeit ein operativer Eingriff an der Wirbelsäule geplant ist und deren Versicherung an der IVR teilnehmen (wie z. B. Techniker Krankenkasse und Deutsche BKK), können bei ausgesuchten Spezialisten eine zweite Meinung einholen.

    Das Screening erfolgt durch einen Schmerz-, Physio- sowie einen Psychotherapeuten. Im Anschluss erhalten Sie eine kompetente Zweitmeinung. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sie erhalten einen Termin innerhalb von 2 Tagen.

    Eine Vielzahl von Patienten haben in den letzten Jahren in unserem Schmerzzentrum vom IVR-Programm profitiert. Wenn Sie bei der Techniker Krankenkasse oder über die Deutsche BKK versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Krankenkasse einen Termin zur Erstuntersuchung (Screening) bei uns zu vereinbaren.

    Gelenkarthrosen – IVG (Integrierte Versorgung Gelenk)

    Die Arthrose ist weltweit eine der häufigsten Ursachen für chronische Schmerzen. Von einer Arthrose spricht man, wenn im Laufe des Alters natürlicherweise der Gelenkknorpel verschlissen wird. Sie wird deshalb auch als Verschleißerkrankung bezeichnet. Arthrose kann in allen Gelenken des Körpers entstehen.

    Patienten, bei denen in der nächsten Zeit ein operativer Eingriff an einem Hüft-, Knie- oder Schultergelenk geplant ist und deren Versicherung an der IVG teilnehmen (wie z. B. Techniker Krankenkasse), können bei ausgesuchten Spezialisten eine zweite Meinung einholen.

    Das Screening erfolgt durch einen Schmerz-, Physio- sowie einen Psychotherapeuten. Im Anschluss erhalten Sie eine kompetente Zweitmeinung. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sie erhalten einen Termin innerhalb von 2 Tagen.

    Eine Vielzahl von Patienten haben in den letzten Jahren in unserem Schmerzzentrum vom IVG-Programm profitiert. Wenn Sie bei der Techniker Krankenkasse oder über die Deutsche BKK versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Krankenkasse einen Termin zur Erstuntersuchung (Screening) bei uns zu vereinbaren.

    Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

    Weitere Informationen zur Zweitmeinung finden Sie hier zum Download.

    Weitere Informationen zur IVG zum Download: PDF IMC IVZ Gelenke
    Weitere Informationen zur IVR zum Download: PDF IMC IVZ Rücken

    Patientenhinweis


    Liebe Patientin, lieber Patient,

    um alle Ihre Anliegen zeitnah zu beantworten, benötigen wir in jedem Quartal Ihre Versichertenkarte und die ausgefüllte Zwischendokumentation (oder Kopfschmerzkalender).

    Gerne können Sie auch ohne Termin zu Beginn des Quartals in Ihrem Schmerzzentrum vorbeikommen, um die Versichertenkarte einlesen zu lassen und die Zwischendokumentation abzugeben. Die Dokumentation könnten Sie im Vorfeld zuhause ausfüllen.

    Bitte haben Sie Verständnis für diese Reihenfolge der Bearbeitung. Es gibt gesetzliche Vorgaben, denen wir folgen müssen.

    Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise zu Ihren Rezepten:
    Es kann bis zu 3 Tage dauern, bis Ihr eRezept freigeschaltet ist.
    Spätestens am dritten Tag können Sie es in Ihrer Apotheke einlösen.
    BtM-Rezept müssen in der Praxis abgeholt werden.
    Privat-Rezepte können auf Nachfrage alternativ mit der Post versendet werden.

    Beste Grüße
    Ihr Team vom Schmerzzentrum Rhein Main

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